| Alle gültigen Prüfungsordnungen, soweit sie hinsichtlich der folgenden Regelung nicht bereits gesondert geändert worden sind, werden gemäß Beschluss des Senats in seiner 10. Sitzung vom 14.09.2011 und Genehmigung des Präsidiums in seiner Sitzung vom 22.09.2011 wie folgt geändert:
Anwesenheitspflicht (1) In den Lehrveranstaltungen der Universität besteht grundsätzlich keine Anwesenheitspflicht. (2) Die regelmäßige aktive Teilnahme ist verpflichtend an denjenigen Lehrveranstaltungen,
- a) die durch aktive Teilnahme bestimmt sind: Seminare mit Referaten, Übungen im Labor, Projektveranstaltungen, fach- und schulpraktische Veranstaltungen
- b) die teilnahmebeschränkt sind.
(3) Eine Anwesenheitspflicht besteht während des Praktikums bzw. während der Praxisphasen und bei Exkursionen.
(4) Für die Erfüllung der Anforderungen des Kontaktstudiums (z. B, tutorielle Begleitung von Lehrver-anstaltungen auch in Form von E-Learning-, Internetforen) ist die regelmäßige aktive Teilnahme verpflichtend.
Gegebenenfalls entgegenstehende Regelungen in den Anlagen dieser Ordnungen treten zugleich außer Kraft.
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