| Am 17. Dezember 2008 wählte das Studierendenparlament einen
Beauftragen für homo- und bisexuelle Studierende.
Einstimmig wurde Andre Hüneberg (16 Stimmen) in dieses Amt gewählt. Gemäß Ziffer 7 der Wahlordnung der Studierendenschaft in Verbindung mit §§ 9 und 10 der Wahlordnung Senatskommissionen hat jedes Mitglied der Studierendenschaft das Recht, innerhalb von 10 Tagen nach dieser Veröffentlichung bei der Studentischen Wahlleiterin Einspruch einzulegen. Ein Einspruch muss mit Rechtsverstößen bei der Wahl begründet werden. Einsprüche sind bis Donnerstag, den 22. Januar bei der Wahlleiterin schriftlich einzureichen (im verschlossenen Briefumschlag), entweder durch Abgabe im AStA-Büro zu den üblichen Sprechzeiten oder durch Einwurf im Postfach des AStA in der Postfachanlage vor B 1 (Postfach Nr. 40).
Montag, den 12. Januar 2009
Eva-Maria Möller
-studentische Wahlleiterin-
Wahlbekanntmachung als PDF zum Downloaden |
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