| Diese Regelungen werden in die künftige Wahlordnung, die derzeit von der AG Satzung erarbeitet wird, integriert. Sie gelten bis zur Beschlussfassung des Studierendenparlaments über eine neue Wahlordnung. Die bisherigen Regelungen (vgl. dazu Ziffer 9 ff. der Wahlordnung der Studentenschaft vom 19. November 1998; Download unter:www.asta-uni-vechta.de/information/ordnungen---satzungen) haben sich nicht bewährt, da sie zu einer Vielzahl von Wahlgängen und unübersichtlichen Verfahren führen konnten, wie dies zuletzt bei der Wahl für die Besetzung einer AStA-Referentenstelle im vergangenen Jahr der Fall war. Bei dem im Folgenden Beschluss zitierten § 10 Satzung der Studierendenschaft (und bei den weiteren Hinweisen auf Paragraphen der Satzung) handelt es ich um die neue Satzung (Download unter:www.asta-uni-vechta.de/cms/upload/pdf/Satzung.pdf). |
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