Beschluß des Studierendenparlaments über einen neuen Wahlmodus zur Wahl von AStA- Referentinnen/Referenten


In der konstituierenden Sitzung des StuPas am 08. April 2009 wurden bereits neue Regelungen für die Wahlen im Studierendenparlament beschlossen. Darunter in § 1 „Grundsätze“, die für alle Wahlen Anwendung finden, sowie in §§ 2 bis 6 die speziellen Regelungen für die Wahlen, die anschließend in der konstituierenden Sitzung durchgeführt wurden (zur Geschäftsführung, zur Haushaltskommission, zur Studentischen Wahlkommission und zur Studentischen Wahlleitung).


In der 2. Sitzung des StuPas am 27. Mai 2009 stand die Wahl einer AStA-Referentin/eines AStAReferenten für Hochschulpolitik an. In Ergänzung der bereits beschlossenen Regelungen wurde deshalb als § 7 eine neue Wahlregelung für die Wahl von AStA-Referentinnen/Referenten beschlossen. Auch diese Regelung wird in die künftige Wahlordnung, die derzeit von der AG Satzung erarbeitet wird, integriert. Ggf. sich ergebende Änderungen werden dann mit dem abschließenden Entwurf der Wahlordnung zur Beratung und Abstimmung gestellt. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass insbesondere die Nummerierung der Regelung noch vorläufiger Natur ist.

Mit der vorgezogenen Beratung und Abstimmung ist bezweckt, ein klareres und einfacher anzuwendendes Wahlverfahren für Wahlen im Studierendenparlament schon jetzt nutzen zu können. Die bisherigen Regelungen (vgl. dazu Ziffer 15 der Wahlordnung der Studentenschaft vom 19. November 1998; Download unter:www.asta-uni-vechta.de/information/ordnungen---satzungen/ ) haben sich nicht bewährt, da sie zu einer Vielzahl von Wahlgängen und unübersichtlichen Verfahren führen konnten, wie dies zuletzt bei der Wahl für die Besetzung einer AStA-Referentenstelle im vergangenen Jahr der Fall war.

Bei dem im folgenden Antrag zitierten § 20 Satzung der Studierendenschaft (und bei den weiteren Hinweisen auf Paragraphen der Satzung) handelt es ich um die neue Satzung (Download unter: www.asta-uni-vechta.de/cms/upload/pdf/Satzung.pdf .

Das Studierendenparlament beschließt gemäß § 20 Abs. 2 Satz 3 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) und § 10 Satzung der Studierendenschaft, dass Ziffer 15 der bisherigen Wahlordnung der Studentenschaft vom 19. November 1998 ersetzt wird durch nachfolgende Regelungen.