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Mathias Schubert 16 Stimmen
Enthaltungen 3 Stimmen
Somit ist Mathias Schubert das neue Mitglied der Geschäftsführung des Studierendenparlaments.
Gemäß Ziffer 7 der Wahlordnung der Studierendenschaft in Verbindung mit §§ 9 und 10 der Wahlordnung Senatskommissionen hat jedes Mitglied der Studierendenschaft das Recht, innerhalb von 10 Tagen nach dieser Veröffentlichung bei der Studentischen Wahlleiterin Einspruch einzulegen. Ein Einspruch muss mit Rechts-verstößen bei der Wahl begründet werden. Einsprüche sind bis zum 13. November 2009 bei der Wahlleiterin schriftlich einzureichen (im verschlossenen Briefumschlag), entweder durch Abgabe im AStA-Büro zu den üblichen Sprechzeiten oder durch Einwurf im Postfach des StuPas in der Postfachanlage vor B 1 (Postfach Nr. 52). Dienstag, den 3. November 2009
Bettina Müller-Link
-studentische Wahlleiterin-
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