Bekanntmachung der Ergebnisse von Wahlen im Studierendenparlament

Öffentliche Bekanntmachung der studentischen Wahlleiterin nach Ziffer 5 Absatz 3 und Ziffer 7 der Wahlordnung der Studierendenschaft in Verbindung mit § 20 der Wahlordnung der Hochschule Vechta.


Am 12. und 17. November wählte das Studierendenparlament nach Ziffer 15 und 13 der Wahlordnung der Studierendenschaft einen AStA-Referenten für Hochschulpolitik und Gremienkoordination

Gewählt wurde Stephan Homuth durch folgendes Ergebnis im 7. Wahlgang:

Ole Flakus                    8

Stephan Homuth           10

Enthaltung                    0

ungültig                        1.

Am 26. November wählte das Studierendenparlament eine Beauftragte für körperlich behinderte und chronisch kranke Studierende.

Einstimmig wurde Stefanie Bruns (18 Stimmen) in dieses Amt gewählt.

Gemäß Ziffer 7 der Wahlordnung der Studierendenschaft in Verbindung mit §§ 9 und 10 der Wahlordnung Senatskommissionen hat jedes Mitglied der Studierendenschaft das Recht, innerhalb von 10 Tagen nach dieser Veröffentlichung bei der Studentischen Wahlleiterin Einspruch einzulegen. Ein Einspruch muss mit Rechtsverstößen bei der Wahl begründet werden. Einsprüche sind bis Montag, den 08. Dezember bei der Wahlleiterin schriftlich einzureichen (im verschlossenen Briefumschlag), entweder durch Abgabe im AStA-Büro zu den üblichen Sprechzeiten oder durch Einwurf im Postfach des AStA in der Postfachanlage vor B 1 (Postfach Nr. 40).

Freitag, den 28. November 2008

Eva-Maria Möller

Studentische Wahlleiterin